Reservation - Katholisch
Durch R. (reservatio) wird die Vornahme bestimmter Rechtsakte einem höheren Träger kirchl. Vollmacht zur selbständigen Wahrnehmung vorbehalten. Der Vorbehalt bewirkt, dass diese Handlungen von niederrangigen Trägern kirchl. Vollmacht, denen gegenüber sie reserviert sind, nicht rechtsgültig wahrgenommen werden können, so dass deren Vollmacht u. Zuständigkeit entspr. beschränkt werden. Derartige R. können entweder von Rechts wegen od. aufgrund einer Anordnung der höchsten od. einer…