Reservationssystem - Katholisch
Als R. bez. die kath. Kanonistik das System von Vorbehalten gegenüber der Vollmacht des Diözesanbischofs zugunsten höherrangiger kirchl. Autoritäten, wie es im Zweiten Vatikanischen Konzil grundgelegt u. durch die nachkonziliare Rechtsentwicklung bis hinein in den CIC/1983 konkret ausgestaltet worden ist. Das R. löst das den CIC/1917 bestimmende Konzessionssystem ab.
In genauer Umkehrung zur bisherigen, das Verhältnis von Papst- u. Bischofsamt betr. Rechtslage, wonach dem…