Restitutio in integrum - Katholisch
R. bez. allg. die Wiederherstellung in den vorigen Stand. Im materiellrechtlichen Sinn geht es um die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands, u. diese bezieht sich insb. auf die Rückgabe von etwas, das widerrechtlich in Anspruch genommen worden war (vgl. KanR I, 383-384). Dieser verschuldensunabhängige Rückgabeanspruch kann sich aus der Tatsache des entzogenen Besitzes, einem dinglichen od. einem obligatorischen Re…