Rituskirche
R. (Ecclesia ritualis) ist die veraltete Bez. für Kirche eigenen Rechts (Ecclesia sui iuris). Ritus erwies sich als ungeeignetes Definitionsmerkmal, weil einerseits innerhalb ders. Kirche mehrere Riten gepflegt werden können (z. B. lateinische Kirche: röm., ambrosianischer u. mozarabischer Ritus) u. andererseits mehrere Kirchen dems. Ritus bzw. ders. Ritusfamilie angehören können (z. B. ruthenische u. ukrainische griech.-kath. Kirche in der byzantinischen Tradition). Ritus wurde mehrdeutig s…