Rituszugehörigkeit - Katholisch
1. Begriff u. Grundlegung: R. ist die veraltete Bez. für die Zugehörigkeit zu einer Ecclesia sui iuris (Kirchenzugehörigkeit). In Folge der durch OE 2-3 eingeleiteten u. inzwischen auch in die Rechtssprache der lat. Kirche implementierten ekklesiologischen Neuorientierung werden diese Kirchen im Unterschied zu Cleri sanctitati nicht mehr als Riten (vgl. Art. Rituskirche) bez.; Ritus meint vielmehr das liturgische, theol., geistl. u. disziplinäre Erbe dieser Kirchen (c. 28 § 1 CCEO).
2. Kir…