Römisches Recht - Historisch
Das antike r. R. erstreckt sich über einen Zeitraum von über eintausend J. vom 6. Jh. v. Chr. bis ins 6. Jh. n. Chr. Entspr. dem Weg Roms vom Stadtstaat zum Imperium war sein hist. Kontext einem erheblichen politischen u. sozio-ökonomischem Wandel unterworfen; dem trägt die Differenzierung zwischen altrömischem (Königsherrschaft sowie frühe u. mittlere Republik), klassischem (späte Republik u. früher Prinzipat) u. nachklassischem Recht (späte Kaiserzeit) Rechnung.
Das altrömische Recht, das sich d…