Salvatorische Klausel - Katholisch
S. K., auch Vorbehaltsklausel, ist ein der Rechtsgeschichte entlehnter, im kirchl. Recht nicht einheitlich gebrauchter Begriff. Im Laufe der Rechtsgeschichte entwickelte die Papstkanzlei die häufig gebrauchte Formel „salva sedis apostolicae auctoritate“, um damit die Rechte des Apostolischen Stuhles als Aussteller einer Urkunde sicherzustellen. In einem engeren Sinn besagt der Begriff, dass bestimmte Rechtssätze eines Gesetzeswerkes nur gelten, sofern nicht andere Normen bestehe…