Sammlungsrecht - Staatlich
Der Begriff der Slg. ist als Oberbegriff für jede öff. Slg. zur Erreichung von Geld- u./od. Sachspenden für einen bestimmten Zweck zu verstehen. Das S. umfasst daher die Gesamtheit aller kirchl. u. staatl. Normen, die das Sammeln von Geld od. Sachspenden regeln. In der BRD stellt das Sammlungswesen im Rahmen des kirchl. Finanzwesens, aufgrund der bes. Bedeutung der Kirchensteuer, nur einen Randbereich dar.
1. Arten der Slg.: Im Sammlungswesen wird im Wesentlichen zwischen drei Arten der Slg. unt…