Sanktion - Katholisch
Mit S. werden unterschiedliche, teils gegensätzliche Sachverhalte bez., wie Anerkennung, Genehmigung, Bestätigung, Billigung, Verbindlichkeitserklärung, aber auch rechtliche Einschränkungen u. Zwangsmaßnahmen.
Als rechtstechnischer Begriff bez. S. im Rahmen der kirchl. Gesetzgebung, ähnlich wie im weltlichen Bereich, die Überleitung eines Gesetzesentwurfs in verbindliches Recht durch die Erteilung des Gesetzesbefehls.
Früher wurden kaiserliche Maßnahmegesetze sowie Erlasse bez. kirchl. Ang…