Satzung - Katholisch → Sehe Statut
Satzung - Evangelisch
S. ist der Oberbegriff für die schriftlich niedergelegte GrO eines rechtlichen Zusammenschlusses. Im Privatrecht beim Verein od. der Aktiengesellschaft wird sie durch Rechtsgeschäft begr. Im öffentlichen Recht schaffen bestimmte Körperschaften, öff.-rechtliche Stiftungen od. Anstalten des öff. Rechts S. zur Ausübung der Selbstverwaltung. Die S. unterscheidet sich vom formellen Gesetz dadurch, dass sie nicht vom Staat, sondern von rechtlich selbstständigen, wenn …