Satzungsautonomie - Katholisch
1. Der Begriff S. bez. die Freiheit u. das Recht einer Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen), sich selbst u. o. Mitwirkungsrechte Dritter eine Satzung zu geben, m. der die Struktur, das Leben u. das Handeln der Vereinigung geregelt wird. Die S. ist an die Vorgaben des Rechts gebunden. Dies gilt ggf. auch bzgl. des staatl. Vereinsrechts, wenn die Vereinigung neben der kirchl. auch eine staatl. Rechtsform annehmen will.
2. Das kirchl. Vereinsrecht unterscheidet zwischen Statuten (statuta) u. Satzu…