Schächten - Staatlich
1. Beim S., also dem rituellen Schlachten von bestimmten, nach dem jeweiligen religiösen Recht zugelassenen Tieren, werden die Tiere, um ein sofortiges u. vollständiges Ausbluten zu ermöglichen, durch einen Schnitt m. einem speziellen Messer durch die Blutgefäße des Halses u. die Luft- u. Speiseröhre getötet. Diese Methode ist nicht unumstritten. Während Befürworter im S. eine schnelle u. schmerzlose Schlach…