Schadenersatz - Katholisch
Die naturrechtliche Pflicht eines Schädigers gegenüber einem Geschädigten, den urspr. Zustand möglichst umfassend wiederherzustellen, entsteht gem. c. 128 bzw. c. 935 CCEO aus unrechtmäßigem, d. h. Normen, Amtspflichten od. Rechte Dritter verletzendem Setzen od. Unterlassen öff. od. privater Rechtsakte (Rechtshandlung) od. anderer vorsätzlicher (Vorsatz) od. fahrlässiger Handlungen (Fahrlässigkeit), das ursächlich für einen Schaden jeglicher Art an Sachen od. Personen war, auc…