Scheidung - Staatlich
1. Die zivile Ehe ist trotz des Lebenszeitprinzips (Trauung) scheidbar. Sie kann nicht durch den bloßen Auflösungswillen der Parteien, sondern nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden (§ 1564 S. 1 BGB). Die Gerichte haben mithin ein Scheidungsmonopol. Die S. kann nicht durch eine Verwaltungsbehörde od. den Notar ausgesprochen werden. Eine geistl. Gerichtsbarkeit in Ehesachen besteht nicht mehr. Berei…