Schenkung - Katholisch
1. Begriff: Durch eine S. (lat. donatio) erfolgt die Übertragung des Rechts an Sachen (Immobilien, Mobilien, geldwerte Rechte), im Unterschied zum Verkauf o. Gegenleistung od. nur von geringem Wert. Jede Spende ist eine S., doch bez. man damit i. d. R. solche von größerem Wert.
2. S. an die Kirche: Jeder Mensch (nicht nur ein kath. Christ) kann eine S. der Kirche zuwenden (cc. 1261 § 1, 1299 § 1; c. 1043 § 1 CCEO), deren Verwalter es allg. zu kirchl. (i. S. der Trias Gottesdienst, Unterhalt der Bediensteten [Lebensunterhal…