Schiedsgericht - Staatlich
1. Beim S. handelt es sich um einen Spruchkörper, der anstelle eines staatl. Gerichts bei Rechtsstreitigkeiten eine Entscheidung durch Schiedsspruch fällt. S. sind private Gerichte, die entweder institutionalisiert sind od. ad-hoc, o. Rückgriff auf Schiedsorganisationen, gebildet werden, § 1035 ZPO. Sie sind der materiellen Rspr. zuzuordnen (BGH: NJW 1986, …