Schismatiker - Katholisch
Der kirchl. Gesetzgeber gibt keine Definition des S.; vielmehr muss auf die Definition von Schisma in c. 751 (vgl. Nr. 2089 KKK) Bezug genommen werden: S. ist, wer die Unterordnung unter den Papst od. die Gemeinschaft m. den diesem untergebenen Gliedern der Kirche, d. h. den Vorstehern der jeweiligen Teilkirche (Teilkirchenvorsteher) (vgl. LG 23 Abs. 1), i. d. R. den Diözesanbischöfen, verweigert. Näherhin wird die kath. Kirche als eine Gemeinschaft verstanden, die in u. aus Teilkirchen besteht (Communio ec…