Schriftlichkeit - Katholisch
Die S. ist eine Rechtsförmlichkeit, die in versch. Fällen vom Recht zur Erlaubtheit od. Gültigkeit einer Rechtshandlung vorgeschrieben ist; gültigkeitsrelevant ist die S. nur, wenn dies ausdrücklich normiert ist (lex irritans), z. B. beim Verzicht auf den Rechtszug (vgl. c. 1524 § 3; c. 1205 § 3 CCEO). Gegenüber dem gesprochenen, mündlichen Wort bietet die S. die Möglichkeit, Sprache zu konservieren. Die S. ermöglicht Publizität u. Beweissicherung u. dient der Rechtssicherheit.
Die S. ist bspw.…