Schule in freier Trägerschaft - Staatlich
1. Begriffe u. Rechtsgrundlagen: S. i. f. T. (Freie Schulen, Privatschulen) sind Schulen, die weder von einem Land, einer Kommune od. einem Kommunalverband unterhalten werden noch nach Bundes- od. Landesrecht als öff. Schule gelten. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Privatschulfreiheit (Art. 14 Abs. 3 GRCh, 7 Abs…