1. Begriff der S.: S. im begrifflichen Sinne ist eine strukturell organisierte, auf Dauer angelegte Einrichtung, in der unabhängig vom Wechsel professioneller Lehrkräfte u. der Schüler durch planmäßig konzipierten, gegenstandsbezogenen u. gemeinsamen Unterricht in einer Mehrzahl von Fächern bestimmte Bildungs- u. Erziehungsziele verfolgt werden. Die Bildungs- u. Erziehungsziele sind teilweise in Landesverfassungen …
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Felix Hanschmann,
Kerstin Schmitz-Stuhlträger and
Sabine Langmaack,
“Schule”, in:
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall.
Consulted online on 27 September 2023 <https://dx.doi.org/10.30965/9783506786401_0045>