Schulrecht - Staatlich
1. Begriff u. Regelungsbereiche: Das S. umfasst als Teilbereich des Bildungsrechts die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf die Schule u. das Schulwesen beziehen. Da für den Schulbegriff die Frage nach dem Träger einer Schule nicht von Bedeutung ist, gehören zum S. auch diejenigen Rechtsnormen, die die Gründung, Organisation u. den Betrieb von Privatschulen betreffen. Zum S. gehören ferner Rechtsnormen, die die Anerkennung ausl. Schulabschlüsse regeln (Ru…