Schwägerschaft - Katholisch
S. (affinitas) besteht zwischen einer Person u. den Blutsverwandten ihres Ehepartners (auch bei nicht vollzogener od. nicht sakramentaler Ehe). Eine Person ist in demselben Grad m. den Blutsverwandten des Ehepartners verschwägert, wie dieser m. ihnen blutsverwandt ist (cc. 109 i. V. m. 108). Die S. wird errechnet, ausgehend von der Blutsverwandtschaft, in den Graden der geraden Linie (direkte Zeugungen: z. B. Vater u. Tochter sind im 1. Grad der geraden Linie blutsverwandt; jede …