Secretum pontificium - Katholisch
Als S. p. wird die gegenüber dem gewöhnlichen Dienstgeheimnis (vgl. Art. 36 § 1 RGCR) gesteigerte bes. Geheimhaltungspflicht bzgl. bedeutender Angelegenheit der Römischen Kurie bez. (vgl. Art. 36 § 2 RGCR). Das S. p. hat sich aus dem Secretum S. Officii entwickelt, das seit dem 18. Jh. eigens geregelt wurde. Die aktuelle Rechtslage basiert auf der Instr. Secreta continere aus dem J. 1974. Hauptanwendungsfälle sind gem. einem zehn (seit 2016: …