Sedisvakanz - Katholisch
S. bez. den Zeitraum u. Zustand von der Erledigung einer bfl. Kathedra bis zur Wiederbesetzung des Amts des Diözesanbischofs. In c. 420 wird der Begriff auch bzgl. Apostolischer Vikariate u. Apostolischer Präfekturen gebraucht. Die S. ist abzugrenzen von einer (bloß tatsächlichen od. rechtlichen) vollständigen Behinderung des bischöflichen Stuhls (vgl. cc. 335, 412-415; c. 233 CCEO). Bzgl. einer Pfarrei u. des Amts des Pfarrers kann zwar von Vakanz, aber nicht von S. gesprochen werden. Für die Zeit d…