Seelsorge - Katholisch
1. Der dt. allg. Begriff S. umfasst zwei versch. rechtliche Sachverhalte, die im CIC m. den Begriffen cura animarum (S.) u. cura pastoralis (Hirtensorge) voneinander unterschieden werden. Für S. wird in cc. 447 u. 550 § 1 die Bez. munera pastoralia verwendet. Gegenüber dem speziellen Begriff Hirtensorge, die stets an das Amt eines pastor animarum u. so an die Verfassungsstrukturen der Kirche (Kirchenverfassung) gebunden ist, is…