Simulation - Katholisch
S. ist das willentliche Vortäuschen einer Rechtshandlung, ein „tun als ob“ od. „sich verstellen“; die innere Absicht u. die äußere Willenserklärung stimmen nicht überein. Die simulierte äußere Willenserklärung kann verbal od. nonverbal erfolgen (vgl. z. B. c. 1101 § 1; c. 824 § 1 CCEO: „verbis vel signis“).
Rechtsfolge einer S. ist die Ungültigkeit einer nur dem äußeren Schein nach intakten Rechtshandlung, auch wenn zunächst die Rechtsvermutung für die Gültigkeit spricht (vgl. cc. 124 § 2, 1101 § 1; cc…