Sondergelübde - Katholisch
Bei einem Gelübde handelt es sich im allg. kirchenrechtlichen Sinn um ein Gott überlegt u. frei gegebenes Versprechen, in der Zukunft etwas zu tun od. zu unterlassen (c. 1191; c. 889 CCEO). In der Ordensprofess versprechen alle Mitglieder der Ordensinstitute ein Leben nach den Evangelischen Räten in eheloser Keuschheit, Armut u. Gehorsam. Auf eigenrechtlicher Grundlage werden in einigen Ordensinstituten neben den drei allg. Ordensgelübden von allen od. einem Teil der Mitglieder in od. im Zusam…