Sondervollmacht - Katholisch
Mit dem Begriff S. – regelmäßig in der Mehrzahl verwendet – werden in der dt. Kirchenrechtssprache einerseits die durch den Papst nach Maßgabe von Art. 126bis des RGCR auf Antrag einem Dikasterium der Römischen Kurie verliehenen, über die Kompetenzzuweisung durch die ApK Pastor Bonus hinausgehenden, bes. Befugnisse (facoltá speciali) eines Kurialdikasteriums, andererseits die einem Auxiliarbischof nach Maßgabe von c. 403 § 2 zugewiesenen bes. Befugnisse (facultates speciales) bez…