Sonntag - Staatlich
Durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV („Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“) wird der Schutz der S. als gesellschaftliches Ordnungsprinzip verfassungsrechtlich gewährleistet. Die Norm enthält als institutionelle Garantie objektives Verfassungsrecht u. ist ein wesentliches Element der Kulturstaatlichkeit. Der S. ist im Grundgesetz ausdrücklich benannt u. insofern i…