Sozialversicherung für Pfarrer - Katholisch → Sehe Lebensunterhalt
Sozialversicherung für Pfarrer - Evangelisch
Pfarrer sind grds. nur dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Dies ist jedoch bei den Pfr. der dt. ev. Landeskirchen nur ausnahmsweise der Fall. Im Regelfall ist ihr Dienstverhältnis nach öff.-rechtlichen Grundsätzen geregelt (Pfarrdienstgesetz). Da damit der Anspruch auf lebenslange Anstellung u. Versorgung, Beihilfe im Krankheits…