Spezialmandat - Katholisch
Als S. (speciale mandatum) wird die Übertragung einer bes. Befugnis zur Vornahme einer Handlung (Rechtshandlung) od. zur Abgabe einer Willenserklärung bez., die nicht im Rahmen der Befugnisse beinhaltet ist, die m. der Übertragung eines Amtes (Amtsübertragung) od. eines allg. Mandats (Mandatum) bereits verbunden sind. Aus dieser Rücksicht besitzen die durch S. übertragenen Befugnisse stets einen Ausnahmecharakter u. bedürfen zu ihrer Begründung einer von der Übertragung ei…