Sprengel - Evangelisch
Der Begriff S. bez. den m. einer Pfarrstelle verbundenen Zuständigkeits- u. Seelsorgebereich. Ein (Pfarr-)S. kann eine od. mehrere Kirchengemeinden (insofern ist S. synonym zur Pfarrei) od. einen Teilbereich einer KGde. (bzw. Pfarrei) umfassen. Für seinen S. hat i. d. R. der Pfarrer das Kanzelrecht bzw. Parochialrecht, d. h. die Befugnis, dort Gottesdienste u. Amtshandlungen selbst zu halten u. allein darüber zu bestimmen, wer dort sonst Gottesdienste leiten u. Amtshandlungen vornehmen darf.…