Staatskirchenhoheit - Historisch
Der Ausdruck S. od. Kirchenhoheit bez. eine staatl. Aufsichtsbefugnis im Verhältnis zu den Kirchen. In der Kontinuität frühneuzeitlicher Regelungsansätze bildete die S. im 19. u. 20. Jh. ein prägendes Element der staatskirchenrechtlichen Ordnung in Deutschland (Deutschland, Staat und Religion), Österreich (Österreich, Staat und Religion) u. der Schweiz (Schweiz, Staat und Religion). Gerade die Genese u. Ausformung von S. ist damit auch Spiegel der komplexen Beziehungsgeschichte von Kirc…