Staatskirchenrecht - Staatlich
1. Deutschland: a) Begriff: In Deutschland bestehen trotz der grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirche vielfältige Beziehungen zwischen Staat u. Religion (Deutschland, Staat und Religion). S. ist die in Deutschland traditionell verwendete Bez. für das Recht, welches die Beziehungen zwischen dem Staat u. den Kirchen, aber auch allen anderen Religionsgemeinschaften regelt. Davon zu unterscheiden ist das Kirchenrecht, welches von den Kirchen selbst gesetzt wird (inneres KR). Der…