Staatsleistungen - Staatlich
1. S. stellen wiederkehrende Leistungen des Staates an Religionsgemeinschaften – namentlich an die kath. u. die ev. Kirche – dar, die ihren hist. Grund in überkommenen Rechtstiteln aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) haben. Sie bilden einen Ausgleich für die seinerzeitige Säkularisation kirchl. Vermögens, d. h. für dessen einseitige Einziehung zu weltlichen Zwecken. Demgemäß dienen sie der Entschädigung der Kirchen. Von diesen hist. begr…