Stand, kirchlicher - Historisch
Die Kategorie S. dient der allg. Beschreibung der Rechtsstellung einer Person, wobei bald die Standeszugehörigkeit des Individuums (Personenstand), bald die Standesgruppe im Fokus liegt. Aus der Zugehörigkeit zu einem bestimmten S. ergibt sich i. S. einer soc. inaequalis die Teilhabe an gruppenspezifischen Standesrechten u. Standespflichten.
Bereits im NT begegnet die Unterscheidung zwischen kirchl. Funktionsträgern u. einfachen Gläubigen, für die spätestens seit dem fr…