Sterbehilfe - Staatlich
Die rechtliche Regulierung von S. ist seit Jahrzehnten umstritten. Einschlägige Rechtsgebiete sind v. a. das Strafrecht (Tötung auf Verlangen, § 216 StGB, Totschlag, § 212 StGB) u. das Verfassungsrecht (Menschenwürde, Art. 1 GG, allg. Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; Schutz des Lebens, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG). Aber auch das Zivilrecht kann in einigen Bereichen eine originäre Zuständigkeit für sich reklamieren (s. z. B. die Regelung zur Patientenverfügung, § 1901a BGB).
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