Steuerverweigerung aus Gewissensgründen - Staatlich
Als Gewissensentscheidung i. S. v. Art. 4 Abs. 1 GG ist nach der ständigen Rspr. des BVerfG „jede ernste sittliche, d. h. an den Kategorien von ‚Gut‘ und ‚Böse‘ orientierte Entscheidung anzusehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte“ (BVerfGE 12, 45 […
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Martin Borowski,
“Steuerverweigerung aus Gewissensgründen”, in:
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall.
Consulted online on 30 September 2023 <https://dx.doi.org/10.30965/9783506786401_0108>