Stiftskapitel - Katholisch
Unter S. versteht man ein von der zuständigen kirchl. Autorität errichtetes Kollegium von in Gemeinschaft (vita communis) lebenden Klerikern (Kanoniker, Stiftsherren), die den Gottesdienst in der Stiftskirche (Chorgebet) feiern u. weitere Aufgaben (Stiftungszweck, Stiftungsvermögen) erfüllen. Im engeren Sinn bez. S. die Korporation der vollberechtigten Mitglieder bzw. deren verfassungsgemäße Versammlung. Zu den S. zählen die Domkapitel bzw. Kathedralkapitel an Bischofskirchen u. die Kollegi…