Stiftung - Staatlich
1. Staatl.: S. ist eine von einem Stifter (od. mehreren Stiftern) errichtete Organisation, die m. Hilfe des gewidmeten Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck dauernd erfüllen soll. Im Gegensatz zur Körperschaft als Verband von Personen, die sich ihren Zweck selbst setzt u. ihn ändern kann, hat die S. keine Mitglieder, sondern ein Vermögen, dem der Stifter seinen Zweck vorgegeben ha…