Stille Tage - Staatlich
S. T. (auch: Stille Feiertage) sind gesetzlich bes. geschützte Feiertage.
Der Schutz bestimmter Feiertage als S. T. erfolgt – wie der gesetzliche Feiertagsschutz allg. – durch entspr. Vorschriften des Landesrechts (s. bspw. Art. 3 FTG.BY, § 6 FTG.NW, § 6 FTG.TH). Als S. T. sind in allen Bundesländern der Karfreitag u. der Totensonntag, überwiegend auch der Volkstrauertag geschützt; i. Ü. unterscheiden sich die in den Ländern geltenden Regelungen teils…