Stimmrecht - Katholisch
Das S. ist die Befugnis, bei einer Wahl od. Abstimmung seine Stimme abzugeben. Bei der Meinungs- u. Willensbildung in kollegialen Akten gilt, falls nicht im Recht od. in den Statuten etwas anderes vorgesehen ist, subsidiär c. 119 (vgl. cc. 924, 956 § 1 CCEO): Bei Wahlen ist die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich; nach zwei erfolglosen Wahlgängen findet im dritten eine Stichwahl statt; endet diese stimmengleich, gibt das…