Strafprozess - Katholisch
1. Begriff: Als processus poenalis bez. die kirchl. Gesetzbücher zwei versch. Verfahrensarten, nämlich das Strafdekretverfahren, das der Ordinarius führt (c. 1720; c. 1486 CCEO), u. den S. im engeren Sinne, der durch ein Gericht geführt wird (cc. 1721-1728; cc. 1472-1482 CCEO). Die Wahl zwischen den Verfahrensarten trifft der Ordinarius, der für die Strafverfolgung zuständig ist – der Ordinarius des Tatortes sowie der des Wohnsitzes (hilfsweise des Aufenthaltsortes) des Beschuldigten (cc. 1408,…