Strafrecht - Staatlich
Das S. ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, das wiederum vom Privatrecht zu unterscheiden ist. In seinem Kernbereich ist das Öff. Recht u. damit das S. dadurch gekennzeichnet, dass der Staat dem Bürger hoheitlich gegenübertritt. Es geht letztlich um den im Verhältnis Staat-Täter entstandenen Strafanspruch, der regelmäßig eine Bestrafung des Täters nach sich zieht. …