Straftat - Katholisch
Eine S. ist im Unterschied zur Sünde ein von der Rechtsordnung m. Strafe bedrohtes Verhalten u. damit eine Rechtsverletzung. Der CIC enthält keine Definition der S. (delictum; crimen), vielmehr werden die Elemente einer S. personenbezogen formuliert.
In den ersten Jhh. der Kirche bestand kein festumschriebener Kanon kirchl. S. Die Verhängung von Strafen (Strafverhängung) erforderte jedoch ein Verfahren. Erst seit dem 8. Jh. wurden auch Tatstrafen angedroht. Der Begriff S. in Abgrenzung zur Sünde klärte si…