Strafurteil - Katholisch
S. ist neben dem Strafdekret (Strafdekretverfahren) eine der beiden Entscheidungen, m. denen über die Strafbarkeit einer Tat u. die Bestrafung des Täters befunden wird. Das S. steht am Ende eines gerichtlichen Strafprozesses. Das S., das formal den allg. Anforderungen an ein gerichtliches Urteil genügen muss (c. 1611; c. 1294 CCEO), kann unterschiedliche Inhalte haben:
Freisprechendes S. (sententia absolutoria): Der Angeklagte, der die Tat nicht begangen hat, die ihm vorgeworfen wurde, ha…