Streitgegenstand - Katholisch
1. Der S. definiert das eigentliche Objekt eines kan. Prozesses, auf den der Urteilstenor zu antworten hat u. auf den das Urteil streng begrenzt ist. Fixiert wird der S. in Frageform (lat. dubium) im Rahmen der Streitfestlegung; er ergibt sich aus der Klageschrift, ggf. unter Berücksichtigung von seitens der beklagten od. nichtklagenden Partei geltend gemachten Einwänden (cc. 1513 §§ 1 u. 2, 1676 § 2; cc. 1195 §§ 1 u. 2, 1362 § 2 CCEO). Verbleibt ein Dissens bei den Streitparteien, legt der Richter den S.…