Subsumtion - Katholisch
S. bez. im Recht die Unterordnung eines Lebenssachverhalts unter einen gesetzlichen Tatbestand zu dem Zweck, um die im Tatbestand vorgesehenen Rechtsfolgen als auf den Sachverhalt zutreffend zu erklären. Sie hat die Struktur eines deduktiven Schlusses (Syllogismus), dessen Obersatz vom Tatbestand (m. Rechtsfolge), u. dessen Untersatz vom Sachverhalt (Fall) gebildet wird: entspricht der Fall den Merkmalen des Tatbestandes (Norm), so treffen dessen Rechtsfolgen auf den Fall zu (Conclusio). Das Bes…