Subvention - Staatlich
1. Begriff u. Bedeutung: Die S. (lat.: subvenire – zur Hilfe kommen, abhelfen) wird weder in der Wirtschafts- u. Finanzwissenschaft noch in der Rechtswissenschaft einheitlich verwendet. Eine (restriktive) Legaldefinition findet sich lediglich in dem 1976 eingeführten Straftatbestand des Subventionsbetruges, der nunmehr in § 264 Abs. 8 StGB geregelt ist. S. i. S. dieser Vorschrift ist: 1. eine Leistung aus öff. Mitteln nach Bundes- od. Landes…