Suspensivbedingung - Katholisch
Die S. wird auch als aufschiebende Bedingung bez. Wer eine Handlung m. einer S. verbindet, bestimmt, dass die Rechtswirkungen der Handlung erst eintreten, wenn die betr. Bedingung erfüllt ist. Bei der S. handelt es sich stets um eine auf die Zukunft bezogene Bedingung (condicio de futuro). Die Rechtswirkungen der Handlung treten erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Bedingung erfüllt wird (ex nunc). Für S. in Verträgen gilt gem. c. 1290 bzw. c. 1034 CCEO das jeweilige Zivilrecht. Im Übrige…